Die Nachbarschaftsrechte


Verehrte Muslime!

In dem Vers, den ich rezitiert habe, befiehlt unser Allmächtiger Schöpfer: „Betet Allah an und gesellt Ihm nichts bei. Seid freundlich zu euren Eltern, Verwandten, Waisen, den Armen, dem nächsten Nachbarn, dem fernen Nachbarn, dem engen Freund, dem Reisenden und denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Siehe, Allah liebt nicht den Hochmütigen, den Prahler."[1]

In dem Hadith (Ausspruch), den ich vortrug, verkündet unser geliebter Prophet (s.a.w.): „Eine Person, deren Nachbarn vor ihr nicht in Sicherheit sind, wird das Paradies nicht betreten."[2]

Geehrte Muslime!

Allah, Der Allmächtige, hat uns erschaffen, damit wir von der Geburt bis zum Tod mit Menschen zusammenzuleben. In diesem Leben geraten wir manchmal in Schwierigkeiten und werden traurig; manchmal wird uns Segen zuteil und wir sind dann mit Freude umgeben. In solchen Momenten suchen wir nach Menschen um uns herum, um unsere Gefühle zu teilen. Wir möchten, dass unsere Nachbarn an unserer Seite sind, sowie unsere Eltern, Ehepartner und Kinder, Verwandte und Verwandte es auch sind.

Nachbarschaft bedeutet nicht nur, gemeinschaftlich genutzte Bereiche zu teilen. Nachbarschaft bedeutet nicht das Aneinanderreihen der Mauern, sondern viel eher die Verschmelzung der Herzen. Sie bedeutet, ein guter Nachbar zu sein, bevor man sich einen guten Nachbarn sucht. Nachbarschaft bedeutet, respektvoll und teilend, aufopferungsvoll und sensibel zu sein; die Nachbarn nicht zu quälen, sie in ihrem Ansehen und ihrer Würde, in ihrer Ehre und Keuschheit nicht zu beleidigen. Unser Prophet (s.a.w.) verkündet in einem seiner Ahadithe Folgendes: مَنْ كَانَ يُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ فَلاَ يُؤْذِ جَارَهُ              „Wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, soll seinem Nachbarn nicht stören!"[3] Diese und ähnliche Ahadithe weisen darauf hin, dass der Weg, ein reifer Gläubiger zu sein, darin besteht, unsere Beziehungen zu unseren Nachbarn reibungslos zu halten.

Geschätzte Muslime!

Leider schwächen Tag für Tag übermäßige Säkularisierung, Individualismus und Egoismus unsere nachbarschaftlichen Beziehungen. Die Warnung des Gesandten Allahs (s.a.w.) ist jedoch sehr deutlich :       أَحْسِنْ إِلَى جَارِكَ تَكُنْ مُؤْمِنًا „Tue deinem Nachbarn Gutes, damit du ein Mu´min (Gläubiger) wirst."[4] Und, konnten wir als Gläubige unsere Herzen aneinander zu Nachbarn machen? Wünschen wir für unseren Nachbarn das, was wir uns selbst auch wünschen? Kommen wir unserer religiösen, moralischen und humanitären Verantwortung nach, um den materiellen und spirituellen Bedürfnissen unserer Nachbarn beizutragen?

Geschätzte Muslime!

Auf die Frage, welche die nachbarschaftlichen Rechte sind, zählte der ehrenwerte Gesandte Allahs (s.a.w.) auf: „Dass du ihn besuchst, wenn er erkrankt ist; an der Beerdigung teilnimmst, wenn er einen Verstorbenen hat; dass du ihm leihst, wenn er dich um einen Kredit bittet; dass du seine Bedürfnisse deckst, wenn er in Not ist; dass du ihm zu guten Taten gratulierst und in Zeiten des Unglücks zur Geduld rätst."[5] Machen wir uns also bewusst, wie groß unsere Verantwortung gegenüber unseren Nachbarn ist. Lasst uns die Rechte der Nachbarschaft wahren. Öffnen wir unsere Herzen füreinander, teilen wir Liebe und Aufrichtigkeit. Lasst uns einander nicht den Friedensgruß Allahs vorenthalten. Lasst uns jede Art der falschen Worte und Verhaltensweisen vermeiden, die den Nachbarschaftsbeziehungen schaden könnten. Verlieren wir nicht unsere Geduld und Toleranz. Vergessen wir nicht, dass der beste Nachbar bei Allah derjenige ist, der sich seinem Nächsten gegenüber am besten verhält.[6]

Verehrte Muslime!

Letzte Woche haben wir als Nation einen großen Schmerz erlebt. Einundvierzig unserer Brüder starben bei der Explosion im Bergbau in Bartın Amasra. Ich wünsche unseren Brüdern, die ins Jenseits gegangen sind, Allahs Barmherzigkeit und ihren Familien, Hinterbliebenen und unserer geliebten Nation viel Geduld. Möge Allah, Der Allmächtige, unseren verwundeten Brüdern schnelle Genesung gewähren und uns einen solchen Schmerz nicht noch einmal erleben lassen.


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[1] An-Nisa, 4/36.

[2] Müslim, Îmân, 73.

[3] Buhârî, Rikâk, 23.

[4] Tirmizî, Zühd, 2.

[5] Taberânî, el-Mu'cemü'l-kebîr, XIX, 419.

[6] Tirmizî, Birr, 28.

Generaldirektion für religiöse Dienste

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